Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte

Allgemeine Hinweispflicht: Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Zur Rückgabe stehen in deiner Nähe kostenfreie Sammelstellen für Elektroaltgeräte sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung der Geräte zur Verfügung. Die Adressen kannst du von deiner Stadt- bzw. Kommunalverwaltung erhalten.

Auch Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet unentgeltlich alte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Diese müssen bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen sowie ohne Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten als Verkaufsflächen des Vertreibers alle Lager- und Versandflächen.

Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, bist du selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor du es zurückgibst. Sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, entnimm diesem bitte alte Batterien oder Akkus sowie Altlampen, bevor du es zur Entsorgung zurückgibst, und führe diese einer separaten Sammlung zu.

1. Batterien und Akkus sowie Lampen

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

Neben städtischen Wertstoff- und Recyclinghöfen nehmen alle Geschäfte, die vergleichbare Produkte verkaufen, ausgediente Batterien und Akkus kostenfrei zurück.

2. Entsorgung von Kleinelektrogeräten (Kantenlänge bis zu 25 cm)

Elektro-Altgeräte müssen ebenfalls zu zugelassenen Sammel- beziehungsweise Rücknahmestellen gebracht werden. Solche lokalen Wertstoff- oder Recyclinghöfe nehmen Elektro-Altgeräte kostenfrei zur umwelt- sowie ressourcenschonend Weiterverwertung an.

Außerdem kannst du Kleinelektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm in haushaltsüblichen Mengen auch in unserem Showroom in Ebersdorf abgeben.

3. Entsorgung von Großelektrogeräten (Kantenlänge über 25 cm)

Großelektrogeräte kannst du ebenfalls zu zugelassenen Sammel- beziehungsweise Rücknahmestellen gebracht werden.

Bitte beachten Die Rücknahmestelle kann ebenso die Annahme von Altgeräten ablehnen, die aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen (vgl. § 17 Abs. 4 i.V.m. §13 Abs. 5 ElektroG).

4. Hinweis zur Abfallvermeidung

Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder:
https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter beteiligung-der-laender/